Ortsteil:
Zimmern o.R.
Lage im Ort:
Neubaugebiet, südöstlich Richtung Rottweil
Flurstücksnummer:
-
Grundstücksgröße:
von 424 m² bis 637 m2
aktuelle Nutzung:
Erschließung
Erschließung:
wird derzeit ausgeführt
Preisvorstellung:
215,00 €/m² €
Eigentümer:
Gemeinde
Planungsrecht:
§ 30 BauGB
Name des Bebauungsplans:
Zimmern o.R. - Ost, Teil IV
zulässige Art der Nutzung:
Wohnbebauung (WA)
Bauweise:
offene Bauweise (Einzelhäuser / teilw. Reihenhäuser)
GRZ / GFZ:
0,35 / -
Zahl der Vollgeschosse:
II
Maximale Gebäudehöhe:
siehe Bebauungsplan (max. Wandhöhe)
Dachform:
weitgehend frei (SD, WD, PD, ZD und FD)
Dachneigung:
siehe Bebauungsplan!
Anzahl Wohneinheiten:
3 WE je Einzelgebäude
Bodenrichtwert:
-
Bodenrichtwertzone:
-
Erschließungsbeitrag:
im Kaufpreis enthalten
Wasserversorgungsbeitrag:
im Kaufpreis enthalten
Abwasserbeitrag:
im Kaufpreis enthalten
Wohnbaugebiet
„Zimmern-Ost, Teil IV“ in Zimmern
Im Wohnbaugebiet Zimmern-Ost, Teil IV“ kommen in diesem Jahr 7 Einfamilienhausgrundstücke/Zweifamilienhausgrundstücke mit max. 3 Wohneinheiten zur Veräußerung.
Das Bewerbungsverfahren für dieses Jahr ist bereits abgeschlossen (Bewerbungsfrist bis zum 15. Juni 2022).
Die Beschlussfassung über die Zuteilung der Bauplätze soll in der Gemeinderatssitzung am 26. Juli 2022 erfolgen.
Für das Vergabeverfahren gelten die vom Gemeinderat am 06.07.2021 beschlossenen Vergaberichtlinien und Kriterien (siehe WEITERE INFORMATIONEN ZUM DOWNLOAD).
Die Regelung aus § 6, Abs. 6.1, Ziffer b) der o. g. Vergaberichtlinien zum Wiederkaufsrecht zugunsten der Gemeinde wird wie folgt geändert bzw. konkretisiert:
Es (das Wiederkaufsrecht) kann ausgeübt werden, wenn der Käufer oder sein Erbe: […]
„b.) nicht selbst innerhalb bis zum 30.06.2024 nachhaltig mit dem Bau eines Gebäudes beginnt und dieses Gebäude nicht bis zum 31.12.2025 fertig gestellt hat …“
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist eine Finanzierungsbestätigung in Höhe von 500.000,- € vorzulegen
Der Bauplatzverkaufspreis beträgt 215,00 €/m² (vollerschlossen, einschließlich Erschließungs-, Wasserversorgungs- und Abwasserbeitrag sowie Vermessungskosten und Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen). Zusätzlich sind die Hausanschlusskosten für Abwasser inklusive Kontrollschacht i. H. v. 3.000 € und Wasser i. H. v. 350 € (zzgl. MwSt.) an die Gemeinde zu zahlen.
Nicht enthalten und auf Einzelanforderung von den Erwerbern zu entrichten sind zusätzlich noch die Kosten für die Versorgung mit Strom, Gas, ggf. Telekommunikation.
Infos zum Thema „Bauen“ erhalten Sie von
Bauamtsleiter Georg Kunz Telefon: 0741/9291-13 E-Mail: georg.kunz@zimmern-or.de
und
Gitta Unterreiner
Telefon: 0741/9291-17
E-Mail: gitta.unterreiner@zimmern-or.de
Herr
Martin Weiss
Leiter der Finanzverwaltung
Herr
Walter Schmidt
Gasversorgung:
vorhanden | ENRW
Gashausanschluss:
wird hergestellt
Wasserversorgung:
+ | Bauamt
Wasserhausanschluss:
wird hergestellt (350 € zzgl. 7% MwSt)
Abwasser:
+ | Bauamt
Kanalhausanschluss:
wird hergestellt (3.000 €)
schnelles Internet:
+ | Telekom (Glasfaser)
Kabelanschluß:
-