Die Landesregierung hat die für Baden-Württemberg bestehenden Corona-Regeln angepasst und in diesem Zuge die Corona-Verordnung neustrukturiert. Damit entfallen zahlreiche Querverweise und einzelne Sachverhalte sind nicht mehr an verschiedenen Stellen geregelt. Die Regelungen werden dadurch übersichtlicher und sind einfacher und schneller zu erfassen.
Die neue Corona-Verordnung gilt ab Montag, 29. März 2021.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
Damit ist auch in Fußgängerbereichen (siehe § 3 Absatz 1 Nr. 7) eine medizinische Maske bzw. ein Atemschutz (FFP2, KN95, N 95 oder vergleichbar) verpflichtend, wenn ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen nicht sichergestellt werden kann.
Zum 29. März 2021 gilt die Maskenpflicht außerdem in Kraftfahrzeugen, wenn haushaltsfremde Personen im Auto mitfahren. Paare, die nicht zusammenleben, gelten auch hier als ein Haushalt.
Ausführliche Informationen:
Bitte informieren Sie sich über die geltenden Regelungen und Maßnahmen. Die neue Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
Denken Sie daran:
Sie müssen, wo immer möglich, weiterhin zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum und verzichten Sie auf private Reisen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
zurück zur Übersicht