Das Land Baden-Württemberg ergreift aufgrund der sich stark zuspitzenden pandemischen Lage der letzten Tage landesweit weitere verschärfte Corona-Maßnahmen.
Ab Samstag, 12. Dezember 2020, gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung.
Mit den Änderungen in der Corona-Verordnung gelten landesweit Ausgangsbeschränkungen.
Der Aufenthalt ist außerhalb der Wohnung nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Nachts zwischen 20 Uhr und 5 Uhr sind diese triftigen Gründe insbesondere:
Tagsüber zwischen 5 Uhr und 20 Uhr gelten die oben genannten Gründe für die Nachtstunden ebenfalls.
Hinzu kommen am Tag u.a. folgende triftige Gründe:
Weitere Informationen zu den Änderungen finden Sie insbesondere im § 1a der neuen Corona-Verordnung.
Die neue Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg oder unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-meldungen/meldung/pid/baden-wuerttemberg-erlaesst-landesweite-ausgangsbeschraenkungen/?&pk_medium=messenger&pk_campaign=201211_mes&pk_source=mes&pk_keyword=ausgang
Denken Sie daran: Soweit Sie sich aus triftigen Gründen außerhalb ihrer eigenen Wohnung aufhalten müssen, ist weiterhin, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Es gilt in verschiedenen Bereichen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Helfen Sie mit! Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Durch Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand + Hygiene + Alltagsmaske) plus Lüften und Nutzen der Corona-Warn-App kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen. Reduzieren Sie Ihre persönlichen Kontakte auf ein Minimum. Verzichten Sie auf private Reisen sowie Besuche von Verwandten.
Die Beschränkungen auf einen Blick:
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