Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern ob Rottweil hat in seiner Sitzung am 20.10.2020 den Bebauungsplan „Zimmern o. R. – Ost, Teil IV“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung im Gemeindeamtsblatt ist dieser Bebauungsplan am 06.11.2020 in Kraft getreten.
Hier finden Sie Informationen zum Bebauungsplan (per Klick):
2. Planungsrechtliche Festsetzungen
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