Mit Beschluss vom 8. Februar 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 9. Februar 2022 in Kraft.
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung
Änderungen zum 9. Februar 2022
In der Alarmstufe I entfällt 3G für den Einzelhandel.
Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse sind in der Alarmstufe I mehr Besucherinnen und Besucher zugelassen. Damit setzt Baden-Württemberg einen Beschluss der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien um, um in Deutschland möglichst einheitliche Regelungen bei Veranstaltungen zu erreichen.
Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher.
In folgenden Bereichen müssen keine Kontaktdaten der Besucher*innen/Kund*innen/Gäste mehr erfasst werden:
Die Kontaktdaten müssen weiterhin in vulnerablen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie in Clubs- und Diskotheken erhoben werden.
Ausführliche Informationen:
Eine Übersicht zu den Regelungen und Maßnahmen sowie die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie auf der Seite der Landesregierung unter: www.baden-wuerttemberg.de/corona-verordnung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung finden Sie hier: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung
Helfen Sie mit!
Bitte tragen Sie mit einem verantwortungsbewussten Verhalten zur Eindämmung der Corona-Pandemie bei. Es gilt, Kontakte zu beschränken und AHA+L+A einzuhalten: Abstand halten, Hygienebeachten, im Alltag Maske tragen, regelmäßig lüften und Corona-Warn-App nutzen. So kann jede und jeder Einzelne maßgeblich zur Verringerung des Infektionsrisikos beitragen.
Impfungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Pandemiebewältigung. Gemeinsam haben wir in Baden-Württemberg bei der Eindämmung der Corona-Pandemie bereits viel erreicht. Jetzt heißt es #dranbleibenBW. Auf der Internetseite der Informationskampagne zum Impfen in Baden-Württemberg erfahren Sie alles zum Thema Impfen: www.dranbleiben-bw.de Handlungsempfehlung: Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände. Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen, indem Sie sich an die empfohlenen Hygienemaßnahmen halten. Diese finden Sie unter: www.infektionsschutz.de
Beschränken Sie Ihre persönlichen Kontakte. Es wird dringend empfohlen, das Angebot einer Corona-Impfung sowie einer Auffrischungsimpfung (sogenanntes "Boostern") zu nutzen.
Die aktuelle Corona-Verordnung auf einen Blick sehen Sie HIER
Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung erhalten Sie HIER
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