Die Gemeindeverwaltung Zimmern ob Rottweil möchte auch im Bereich der Steuerveranlagung Kosten einsparen. Im letzten Grundsteuerjahresbescheid (2010) war deshalb der Hinweis enthalten: „Die Festsetzung gilt auch für Folgejahre bis zum Erhalt eines neuen Bescheides.“ Die im letzten Grundsteuerjahresbescheid (2010) festgesetzten Raten zu den Steuerterminen 15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11. oder 01.07. bei Jahreszahlern gelten auch für das Jahr 2012 und später. Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 mit dem gleichen Betrag wie im Vorjahr festgesetzt.
Einen Grundsteuerjahresbescheid für das Jahr 2012 erhalten diejenigen Steuerpflichtigen, bei denen
o eine Änderung auf 01.01.2012
o eine Änderung im Laufe des Jahres 2011
eingetreten ist.
Für diejenigen Steuerschuldner, die demnach für das Jahr 2012 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dieser Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen für 2012 ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre (§ 27 abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973).
Zahlungsaufforderung
Sofern eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren vorliegt, werden die festgesetzten Beträge zum jeweiligen Fälligkeitstermin abgebucht.
Die Steuerpflichtigen, die keine Einzugsermächtigung zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2012 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten. Das bisherige Kassenzeichen gilt weiter, bitte geben Sie es bei Ihrer Zahlung an.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Zimmern ob Rottweil, Rathausstraße 2, 78658 Zimmern ob Rottweil oder beim Landratsamt Rottweil, Königsstraße 36, 78628 Rottweil, einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Erhebung der festgesetzten Grundsteuer wird dadurch nicht aufgehalten.
Bei Einwendungen gegen den Einheitswert oder den Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Rottweil, Telefon (0741) 243-2745.
Für Auskünfte steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde Zimmern ob Rottweil, Tel. (0741) 9291-18, gerne zur Verfügung.
Gemeinde Zimmern ob Rottweil
-Steueramt-
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